EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 gilt die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung), nach der Online-Händler unter anderem eine neue Informationspflicht gegenüber Verbrauchern haben.
Zum 15. Februar 2016 ist die Plattform zur Online-Streitbeilegung nun aktiviert worden.
Online-Händler müssen fortan auf Ihren Webseiten einen Link zu dieser Plattform schalten. Unerheblich ist, ob der Vertragsabschluss über Webshops, via E-Mail oder sonstige Online-Vertriebsformen erfolgt. Unternehmen, die im E-Commerce aktiv sind, sollten daher den Link: http://ec.europa.eu/odr in den Webauftritt ihres Online-Shops einfügen. Der Link muss für Verbraucher leicht auffindbar sein. Ratsam ist es ferner, den Hinweis auf der Startseite zu implementieren.
Die EIC Trier GmbH bietet am 12. April 2016 ein Seminar zum Thema „Online-Handel in der EU – AGB – Umsatzsteuer – Zahlungsabwicklung, Online-Marketing“ an. Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber/innen von Online-Shops und Unternehmen, die online Ware innerhalb der EU vertreiben.